Häufig gestellte Fragen
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Die Durchführung des Online-Kurses zur Infektionsschutzbelehrung gemäß §§42, 43 IfSG ist zu jeder Zeit möglich.
Nach der Bestellung erhalten Sie einen Link sowie detaillierte Anweisungen zum Ablauf. Nachdem Sie die Prüfung erfolgreich abgelegt haben, überprüfen wir schnell Ihre Identität und senden Ihnen umgehend das in ganz Deutschland gültige Zertifikat zu – auch an Wochenenden und Feiertagen.
Der gesamte Vorgang dauert in der Regel höchstens 15 Minuten, sofern die Prüfung erfolgreich bestanden wird.
- 02
Ja, Sie haben die Möglichkeit, den Kurs und die Prüfung bis zu dreimal zu wiederholen. Sollte Sie die Prüfung drei mal nicht bestehen, können Sie uns kontaktieren, und wir werden Ihnen den Zugang erneut freischalten.
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Erstbelehrung
Zielgruppe: Personen, die erstmals eine Tätigkeit im Bereich der Lebensmittelverarbeitung, Gastronomie oder ähnlichen Bereichen aufnehmen möchten. Zweck: Die Belehrung dient der Vermittlung grundlegender Hygienevorschriften und Anforderungen zum Infektionsschutz. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die für die Aufnahme der Tätigkeit erforderlich ist. Gültigkeit: Die Bescheinigung der Erstbelehrung bleibt unbegrenzt gültig, solange die Tätigkeit im Lebensmittelbereich fortgeführt wird. Es muss jedoch innerhalb von drei Monaten nach der Belehrung mit der Arbeit begonnen werden.
Folgebelehrung
Zielgruppe: Personen, die bereits eine Erstbelehrung erhalten haben und weiterhin im Lebensmittelbereich tätig sind. Durchführung: Diese Belehrung erfolgt alle zwei Jahre nach der Erstbelehrung und kann durch eine autorisierte Person innerhalb des Unternehmens durchgeführt werden. Ist keine solche Person vorhanden, kann die Nachbelehrung über uns geschehen. Zweck: Ziel ist es, das Wissen aufzufrischen und über neue Anforderungen oder Entwicklungen im Bereich des Infektionsschutzes zu informieren.
- 04
In diesem Fall melde dich bitte mit deinen Bestelldaten bei uns. Die schnellste Hilfe erhältst du über unseren Chat oder per E-Mail. Wir werden dir so rasch wie möglich weiterhelfen.
- 05
Aktuell wird unser Kurs noch in Deutsch angeboten. Wir arbeiten gerade an 40 weiteren Sprachen die bald zur Verfügung stehen sollten.
- 06
Die Bescheinigung bleibt ein Leben lang gültig, vorausgesetzt, die Tätigkeit wird innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung der Bescheinigung aufgenommen und es erfolgt alle 2 Jahre eine Nachbelehrung durch den Arbeitgeber.
Sollte der Arbeitgeber die Nachbelehrung nicht durchführen können, besteht die Möglichkeit, diese über unser Portal abzuschließen.
- 07
Unser Kurssystem ist mit allen Geräten kompatibel, ganz gleich, ob Sie einen PC, Laptop, Tablet oder ein Smartphone nutzen.
- 08
Ja, das ist kein Problem. Nach der Bestellung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link, über den Sie die Angaben der Person eingeben können, die auf dem Zertifikat zur Infektionsschutzbelehrung nach §§42, 43 IfSG vermerkt werden soll.
Das Zertifikat kann auch an eine andere E-Mail-Adresse gesendet werden, die von der bei der Bestellung angegebenen abweicht.
- 09
Wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter in Bereichen tätig sind, die aus hygienischen Gründen nur mit einer gültigen Infektionsschutzbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG betreten werden dürfen, können bei einer Kontrolle durch das Gesundheitsamt erhebliche Strafen verhängt werden. Wiederholte Verstöße könnten sogar zum Verlust der Betriebserlaubnis führen.
Sollte es beispielsweise zu Verunreinigungen oder Krankheitsfällen (z. B. durch Keime in Lebensmitteln) bei Gästen kommen, könnte dies strafrechtliche Folgen wie Körperverletzung oder andere relevante Straftatbestände nach sich ziehen.
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Der Browser auf Ihrem Computer speichert Daten im sogenannten Cache, was aus technischen Gründen gelegentlich zu Problemen führen kann. Sie können folgende Schritte versuchen:
Löschen Sie den Cache Ihres Browsers.
Nutzen Sie gegebenenfalls einen anderen Browser.
Wechseln Sie in den privaten oder Inkognito-Modus Ihres Browsers.
